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Videoüberwachungstechnik
Kameras schrecken ab und helfen bei der Aufklärung, aber nur, wenn sie richtig geplant sind. Wir beraten Sie, welche Technik für Ihr Objekt sinnvoll ist.
Wir planen Kamerastandorte, richten die Anlage ein und denken die rechtliche Seite mit: Hinweisschilder, Speicherfristen und die Abstimmung mit Ihrem Datenschutz gehören dazu.

Typische Einsatzorte
- Gewerbe- und Lagerflächen
- Baustellen
- Parkplätze und Zufahrten
- Ein- und Ausgänge
Das übernehmen wir
- Beratung und Standortplanung
- Einrichtung der Anlage
- Hinweise zu Datenschutz und Beschilderung
- Kombination mit Objektschutz und Kontrollgängen
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Ist Videoüberwachung überhaupt erlaubt?
Grundsätzlich ja, wenn sie einem berechtigten Zweck dient, etwa dem Schutz vor Einbruch oder Vandalismus. Öffentliche Wege und Nachbargrundstücke dürfen in der Regel nicht erfasst werden, und Hinweisschilder sind Pflicht. Wir berücksichtigen das bei der Planung. Eine rechtliche Prüfung im Einzelfall ersetzt das nicht.
Wie lange dürfen Aufnahmen gespeichert werden?
So kurz wie möglich. Die Datenschutzbehörden halten in vielen Fällen etwa 72 Stunden für angemessen. Längere Fristen müssen gut begründet sein.
Welche Technik ist für mein Objekt sinnvoll?
Das hängt von Gelände, Lichtverhältnissen, Stromversorgung und dem Zweck der Überwachung ab. Wir schauen uns Ihr Objekt an, planen die Standorte und sagen Ihnen offen, was sinnvoll ist und was nicht.
Lässt sich Videotechnik mit Bewachung kombinieren?
Ja. Kameras behalten das Gelände im Blick, unsere Einsatzkräfte sind bei Kontrollgängen vor Ort. Beides zusammen schreckt ab und hilft, Vorfälle aufzuklären.
Sicherheit für Ihr Objekt oder Ihre Veranstaltung?
Erzählen Sie uns, was Sie brauchen. Sie erhalten zügig ein Angebot.